

Diese Klasse erlaubt es, Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t zu fahren.
In der Praxis wird sie meist nur als Vorstufe für die Klasse C1E benötigt.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Zusätzliche Voraussetzung ist ein ärztliches sowie augenärztliches Gutachten.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch
Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1(Gesundheitszustand), Anlage 6 (Sehvermögen)
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Einschluss:
Klasse C1 schließt die Klassen L und AM ein.