Diese neue Führerscheinklasse ergibt sich aus der bisherigen Klasse A beschränkt.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und
einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Befristung:
Die Klasse A2 ist unbefristet gültig.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Einschluss:
Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Zum Erwerb der Führerscheinklasse A ist nach Ablauf von 2 Jahren ebenfalls
nur eine praktische Prüfung erforderlich