Die Klasse A*** gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A darf man »offene« Motorräder fahren.
Die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr.
Die Klasse A erhält man durch Ablegung einer praktischen Prüfung,
nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A2 beschränkt ist.
Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch, ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A2 gehen zu müssen,
gleich die Ausbildung und Prüfung in der Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).
***Zusatz unbeschränkt entfällt
Mindestalter:
für den Direkteinstieg 24 Jahre, ansonsten mindestens 20Jahre (bei Vorbesitz von A2) bzw. 21 Jahre für Trikes
Voraussetzungen:
Neu!! Wer die Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren besitzt, kann die Klasse A nach bestandener
praktischen Prüfung erteilt bekommen, die Beschränkung entfällt nicht mehr automatisch!!!
Fahrzeuge:
- Krafträder ohne Leistungsbeschränkung mit Hubraum
>50ccm, einer Motorleistung
> 35kW oder einer Geschwindigkeit über 45km/h - dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum
>50ccm (bei Verbrennungsmotoren), über 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
Befristung:
Die Klasse A*** ist unbeschränkt und ist unbefristet gültig.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Einschluss:
Wer die Klasse A besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen AM, A1 und A2
***Zusatz unbeschränkt entfällt