Für Kraftfahrer/ -innen ab der Klasse D1 bzw. C1 wird der Besitz
der entsprechenden Fahrerlaubnis künftig nicht mehr ausreichen,
um die jeweiligen Fahrzeuge gewerbsmäßig zu fahren.
Der Kraftfahrer muss künftig außer dem Führerschein
eine Grundqualifikation nachweisen und den Führerschein
durch eine Weiterbildung alle 5 Jahre verlängern.
Besitzstand:
- Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10.09.2008 erworben gilt als
grundqualifiziert für die Dauer von 5 Jahren ab dem 10.09.2008 - Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10.09.2009 erworben gilt als
grundqualifiziert für die Dauer von 5 Jahren ab dem 10.09.2009
Durch eine Weiterbildung von 35 Stunden wird der Führerschein
durch die Kennzahl 95 verlängert.
Drei Wege zur Grundqualifikation:
- Eine dreijährige Berufsausbildung mit einer Abschlussprüfung
in der Schule und der IHK. - Grundqualifikation §4 Abs. 1 BkrFQG. Voraussetzung mindestens Führerschein Kl. C1/D1.
Eine umfangreiche theoretische und praktische Prüfung bei der IHK. - Theoretische Prüfung 4 Stunden
- Praktische Prüfung 3 Stunden
Beschleunigte Grundqualifikation:
- Teilnahme an einer 140 stündigen Ausbildung im ABZ incl. 13 Fahrstunden
(Fahrerlaubnis noch nicht erforderlich) und einer theoretischen Prüfung von 90 Minuten bei der IHK.