Klasse L

Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man sogar
zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.

 

Mindestalter:
16 Jahre

Voraussetzungen
:
Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und,
sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden
Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Befristung
:
Die Klasse L ist unbefristet gültig.

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Sonstiges:
In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.

Klasse T

Diese Fahrerlaubnis wird fast nur von Fahrschulen ausgebildet,
die auch im LKW-Sektor tätig sind.

Mindestalter:
16 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Befristung:
Die Klasse T ist unbefristet gültig.

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Einschluss:
Klasse T schließt die Klassen L und AM ein.

Sonstiges:
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben.