Klasse B

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen
zulässige Gesamtmasse und die Anhängelast ist eingeschränkt worden.
Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen:
Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

 

Mindestalter:
18 Jahre/ 17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren (BF17) und
während einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge
:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
–oder–
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse > 750 kg,
wenn die zulässigen Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Einschluss:
Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.

Sonstiges:
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren,
dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

Klasse B96

Die Führerscheinklasse B96 wird neu eingeführt.
Es handelt sich um einen speziellen Anhängerführerschein,
der auch als Caravanführerschein bezeichnet wird.

 

Mindestalter:
18 Jahre/ 17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B96 setzt die Führerscheinklasse B voraus

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit
– zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
– zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination  zwischen 3500 und 4250 kg

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B96 ist unbefristet gültig.

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Sonstiges:
Bei Erwerb von B96 wird im Führerschein die Ziffer 96 eingetragen.
Zum Erwerb von B 96 ist keine Prüfung erforderlich. Voraussetzung ist
die Teilnahme an einer Schulung von mind. 7 Stunden Dauer,
der Umfang der theoretischen Schulung umfasst hierbei mind. 2,5 Stunden.

Klasse BE

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger
der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten
sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird.
Schließlich kann man ihn später »nachholen«.

 

Mindestalter:
18 Jahre/ 17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE,
die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat
(abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg,
aber max. 3500 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg
jedoch nicht mehr als 7000kg.

Befristung:
Die Klasse BE ist unbefristet gültig.

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Sonstiges:
im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor
der Klasse B erteilt werden.