Klasse C1

Diese Klasse erlaubt es, Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t zu fahren.
In der Praxis wird sie meist nur als Vorstufe für die Klasse C1E benötigt.

 

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Zusätzliche Voraussetzung ist ein ärztliches sowie augenärztliches Gutachten.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch
Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1(Gesundheitszustand), Anlage 6 (Sehvermögen)

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Einschluss:
Klasse C1 schließt die Klassen L und AM ein.

Klasse C1E

Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu,
Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer
Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine
C1E-Ausbildung sind nämlich mit denen der Klasse CE beinahe identisch.

 

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse C1E setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Der Erwerb der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. In diesem Fall darf
die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg, zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12000kg.
bzw. Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse > 3500 kg

Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere
5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1(Gesundheitszustand),
Anlage 6 (Sehvermögen)

Sonstiges:
Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E,
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Klasse C

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt.
In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen.
Das Mindestalter (18 Jahre) ist kein Druckfehler,
aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.

 

Mindestalter:
21 Jahre, 18 Jahre nur nach bestandener Grundqualifikation oder im Rahmen einer
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.  Verlängerung um weitere 5 Jahre
durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Einschluss:
Klasse C schließt die Klasse C1 ein.

Sonstiges:
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G.
einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

Klasse CE

Diese Fahrerlaubnis ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2.
Wie schon bei Klasse C beträgt das Mindestalter aber nunmehr 21 Jahre.

 

Mindestalter:
21 Jahre, 18 Jahre nur nach bestandener Grundqualifikation oder im Rahmen einer
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C
besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf
die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C
erteilt werden.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg

Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Einschluss:
wie Klasse C

Sonstiges:
Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E,
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE,
sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G.
einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)