Klasse D1

Dies ist der beliebte Bus-Schein für bis zu 16 Fahrgäste.

Mindestalter:
21 Jahre/ 18 Jahre nur nach bestandener Grundqualifikation
bzw. während einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung
von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer***** und einer Länge
von max. 8m
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2
(Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

****: sitz entfällt

Klasse D1E

Falls nötig, kann man den D1-Führerschein noch um eine Variante mit Anhänger erweitern.

Mindestalter:
21 Jahre / 18 Jahre nur nach bestandener Grundqualifikation bzw.
während einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse D1E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D1
besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis
der Klasse D1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D1 erteilt werden.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2
(Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)

Sonstiges:
Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE.

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist. Führerscheine,
die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 verlängert werden!

Klasse D

Alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr.
An die Bewerber werden hohe Anforderungen bezüglich der Gesundheit gestellt.

 

Mindestalter:
24 Jahre, gemäß den genauen Vorgaben des BKrFGQ sind niedrigere Altersgrenzen
von 18 bis 23 Jahren gegeben

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr
als 8 Personen außer dem Fahrer****
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2
(Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Einschluss:
Klasse D schließt die Klasse D1 ein.

****: sitz entfällt

Klasse DE

Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen sämtliche zur Gruppe
der Busse gehörenden Fahrzeuge samt ihrer Anhänger,
auch Personenanhänger, gefahren werden.

Mindestalter:
24 Jahre, gemäß den genauen Vorgaben des BKrFGQ
sind niedrigere Altersgrenzen von  18 bis 23 Jahren gegeben

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D
besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.
In diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit
der Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
nach Anlage 5 Nr.1 und 2
(Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)

!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!

Sonstiges:
Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E und BE.